Wohnungsoptimierung

Barrierefreies Wohnen … wir helfen Ihnen, versprochen!

ProExtraCare berät Sie ausführlich zum Thema barrierefreie Wohnraumgestaltung.

Barrierefreier Umbau – welche Fördermittel stehen Ihnen zu?

barrierefreies Wohnen wird angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland ein immer wichtigeres Thema, um im Alter nicht das angestammte Zuhause verlassen zu müssen. Die gute Nachricht: Senioren stehen nicht alleine im Regen. Welche öffentlichen Finanzierungen und Fördergelder Sie ausschöpfen können, um Ihr altersgerechtes Heim zu realisieren, hier in Kürze.

 

KfW

Wohneigentumsprogramm 124 (Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums) bietet eine Finanzierung unter 2 % effektivem Jahreszins mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren.
Bis zu 50.000 € ab 1,31 %.

 

Kreditprogramm 159 (Altersgerecht umbauen)

Darlehen ab 1 % effektivem Jahreszins für bis zu 50.000 €. Für barrierereduzierende Maßnahmen, unabhängig vom Alter des Antragsstellers.

 

Zuschussprogramm 455 (Altersgerecht umbauen)

Alternativ zum Kredit 159 gibt es den Zuschuss 455. Bezuschusst werden bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5000 €, bei einzelnen Umbaumaßnahmen 8 % / 4000 €.
Diese beiden Programme können nicht miteinander, aber mit anderen Programmen kombiniert werden (z.B. für energieeffizientes Sanieren).

 

Landesförderung

Förderung bei Neubau und Ersterwerb, ausgenommen Menschen, die bereits Wohneigentum besitzen oder schon vorher gefördert wurden. Förderungshöhe nach WoFG abhängig vom Bundesland. Berechtigt: Haushalte mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Angehörigen, die häuslich pflegebedürftig sind, abhängig vom Grad der Behinderung. Antragsstellung VOR Baubeginn oder Unterzeichnung des Kaufvertrages. Einkommensgrenzen je nach Bundesland. Eigenkapital zwischen 10 und 25 %. Monatliche Belastung von ca. 750 – 850 € für 2 Personen plus 200 – 300 € pro weitere Person. Wohnfläche muss „angemessen“ sein.

 

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

Staatliche Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, das als Altersvorsorge dient. Seit 2014 auch für altersgerechte Umbauten wie etwa Treppenlifte oder barrierefreie Bäder. Mindestens 6000 € in den ersten 3 Jahren nach Bau oder Kauf. Bei einer längeren Zeit mindestens 20.000 €.

 

Wohnungsbauprämie

Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 8,8 % auf jährliche Einzahlungen, max. 512 € für Ledige, 1024 € für Verheiratete. Einkommensgrenze 25.600 / 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen des Sparjahres.

 

Zuschuss der Pflegeversicherung

Zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, etwa technische Hilfen wie verbreiterte Türen oder Einebnungen, wenn dies die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wieder herstellt. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad. 4000 € pro Maßnahme. Kein Eigenanteil mehr nötig. Bei Änderung der Pflegesituation weitere 4000 € möglich.

 

Zuschuss vom Sozialamt

Zum behindertengerechten Umbau. Abhängig von Einkommen und Vermögen. Als Zuschuss oder Darlehen möglich.

 

Zuschuss von den Ämtern für Soziales und Versorgung

Anpassung von Wohnraum und Ausstattung an die Bedürfnisse von schwerbehinderten Arbeitnehmern mit einem Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 v.H.