Kostenvergleich:

Beispiel Pflegegrad 4 – monatlich (mittlere Deutschkenntnisse) in unseren Preisen ist alles enthalten.

Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.


24 Std. häusliche Pflege

zusätzl. Betreuung

Steuer- u. Sozialabgaben

Reisekosten ca.

Verpflegung ca.

mtl. Agenturaufwendung

Taschengeld

Gesamtkosten

abzgl. Pflegegeld

abzgl. Verhinderungspfl.

abzgl. Steuervorteil

Zuzahlung

ProExtraCare

1950,-

-

-

50,-

150,-

238,-

-

2388,-

- 728,-

- 134,-

- 333,-

1193,-

Pflegeheim

4000,-

145,-

-

-

-

-

100,-

4245,-

- 1775,-

-

-

2470,-

Die Kosten für ein Pflegeheim betragen im Bundesdurchschnitt mehr als 4.000,00 Euro pro Monat, berichtet das Finanzportal „bonnfinanz.de“. Die Experten beziehen sich auf eigene Berechnungen und Angaben des Verbands der Ersatzkassen. Der Betrag kann jedoch nur als grobe Orientierung dienen, da die Kosten je nach Bundesland stark schwanken. So sind die Kosten für das Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen besonders hoch: Bis zu 5.000 Euro kostet dort die vollstationäre Pflege, so der Tagesspiegel. In Sachsen-Anhalt müssen Sie hingegen nur mit Kosten von bis zu 3.750 Euro pro Monat rechnen. Wieviel übernimmt die Pflegekasse?
Der Kostenanteil, den die Pflegekasse für die vollstationäre Pflege übernimmt, vom Pflegegrad ab. Im niedrigsten Pflegegrad I übernimmt die Pflegekasse monatlich nur 125,00 Euro, im Pflegegrad II steigt der Betrag auf 770,00 Euro. Bei Pflegegrad III beteiligt sich die Pflegekasse mit 1.262,00 Euro, bei Pflegegrad IV (ehemalige Pflegestufe 2) mit 1.775,00 und bei Pflegegrad V mit 2005,00 Euro an den Kosten.
Allerdings werden auch die Heimkosten je Pflegegrad teurer.
Wie hoch letztlich Ihr eigener Anteil an den Kosten für das Pflegeheim ist, hängt entsprechend von den tatsächlichen Heimkosten sowie vom Pflegegrad ab, denn den Differenzbetrag müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Beispielhaft für die Durchschnittskosten der genannten Bundesländer bedeutet dies:
In Nordrhein-Westfalen müssen Sie mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von rund 2.700,00 Euro rechnen, wenn die Pflegekasse Sie in Pflegegrad 2-5 einordnet.

Steuervorteile

Außerdem können Sie „haushaltsnahe Dienstleistungen“ bis zu 4.000 EUR pro Jahr steuerlich absetzen.
Die Absetzbarkeit solcher Betreuungsleistungen wird durch § 35a Abs. 2  Einkommensteuergesetz “Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen” geregelt.
Danach können Sie 20 Prozent der geleisteten Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Form von Pflege- und Betreuungsleistungen, jedoch maximal 4.000 Euro direkt von Ihrer zu zahlenden Steuerlast absetzen.
Die Steuerermäßigung kann vom Pflegebedürftigen selbst oder auch von nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Aufwendungen durch Rechnung und Überweisung nachweisen können. Eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Deshalb bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsträger unbedingt auf, da diese auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Aufwendungen nur berücksichtigt werden können, soweit sie über die Leistungen der Pflegeversicherungen (z.B. über das Pflegegeld) hinausgehen.
Für weitergehende Fragen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder das Finanzamt, da wir leider keine Steuer- oder Rechtsberatungen vornehmen können.